– Allgemeine Geschäftsbedingungen –
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
1.1 Der Verkäufer: Marketbase, eine bei der KBO unter der Nummer 0455.874.264 registrierte Gesellschaft mit Sitz in Bilzen, Zutendaalweg 76a.
1.2 Die Kaufware: alle Produkte und/oder Dienstleistungen, die Marketbase den Käufern zum Verkauf anbietet.
1.3 Der Käufer: jede natürliche oder juristische Person, die eine Bestellung von Waren bei Marketbase aufgibt.
1.4 Der Verbraucher: jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die nicht im Zusammenhang mit ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit stehen.
Artikel 2 Anwendungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden auch „AVV“ genannt, die ebenfalls auf der Website www.marketbase.be verfügbar sind) regeln alle gegenwärtigen und zukünftigen Beziehungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer. Sie sind dem Käufer bekannt und gelten für jedes Angebot, jede Bestellung, die der Käufer beim Verkäufer aufgibt, und jeden Kaufvertrag, der zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossen wird. Die Klauseln oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers sind den Angeboten, Bestellungen und Verkäufen, die zwischen dem Käufer und dem Verkäufer zustande kommen, nicht entgegenhaltbar. Wenn eine schriftliche Sondervereinbarung, die ordnungsgemäß von einem Geschäftsführer von Marketbase unterzeichnet wurde, ausdrücklich von einem der in den AGB verankerten Grundsätze abweicht, bleiben die anderen Grundsätze der vorliegenden Bedingungen in vollem Umfang gültig. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit anzupassen oder zu ändern, wobei die am Tag der Bestellung geltenden AGB maßgeblich sind. Jede beim Verkäufer aufgegebene Bestellung impliziert die vollständige Einhaltung der AGB durch den Käufer.
Artikel 3 Angebote & Bestellungen
3.1 Nur schriftliche Angebote sind für den Verkäufer verbindlich. Ihre Gültigkeitsdauer beträgt 30 (dreißig) Tage. Die Preise werden jedoch am Tag der Lieferung in Euro festgelegt, unter anderem in Abhängigkeit von den aktuellen Rohstoffpreisen, Löhnen und allgemeinen Kosten. Bestellungen werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer endgültig. Im Falle einer Stornierung einer Bestellung durch den Käufer hat der Verkäufer Anspruch auf:
(a) eine pauschale Entschädigung in Höhe von 20 (zwanzig) % des Auftragswertes, mindestens jedoch 100 (hundert) Euro, die vom Käufer zu zahlen ist, wenn es sich um vorrätige Waren handelt;
(b) eine pauschale Entschädigung in Höhe von 75 % (fünfundsiebzig) % des Auftragswertes, mindestens jedoch 100 (hundert) Euro, die vom Käufer zu zahlen ist, wenn es sich um maßgefertigte Waren handelt (z. B. durch Bedruckung).
3.2 Kann der Verkäufer aus irgendeinem Grund die Kaufsache nicht liefern, hat der Käufer keinen Anspruch auf irgendeine Entschädigung, außer auf die Rückerstattung einer eventuell bereits geleisteten Anzahlung.
3.3 Der Verkäufer ist in allen Fällen höherer Gewalt von seiner Lieferpflicht befreit. Ein Fall höherer Gewalt kann unter anderem (nicht erschöpfende Aufzählung) Folgendes sein: Kriegszustand, Aufstand, Unruhen, Volksaufstand, Maßnahmen von zivilen oder militärischen Behörden, Embargos, Explosionen, Streiks oder soziale Konflikte, Aussperrungen, Mangel an Roh- oder Hilfsstoffen, Mangel an Arbeitskräften, Ausfall oder Störung öffentlicher Versorgungsbetriebe, Überschwemmungen und andere außergewöhnliche Wetterbedingungen wie anhaltende Hitze, Schnee oder Eisregen, Feuer oder Sturm, Mangel an verfügbaren Transportmitteln, außergewöhnliche Verkehrsstaus, Epidemien, Unfälle, die sowohl auf Seiten des Verkäufers als auch auf Seiten eines seiner Lieferanten die normale Ausführung der Bestellungen verhindern.
3.4 Wenn der Käufer die Ausstellung einer Rechnung auf den Namen eines Dritten verlangt, haftet der Käufer jederzeit und unter allen Umständen gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag und diesen AGB ergeben.
Artikel 4 Bestellungen – Fristen
4.1 Eventuelle Lieferfristen werden lediglich zu Informationszwecken angegeben und stellen weder eine Verpflichtung noch eine Garantie seitens des Verkäufers dar. Die Nichteinhaltung der vom Verkäufer angegebenen Lieferfristen berechtigt nicht zu Schadenersatzansprüchen und rechtfertigt auch nicht die Auflösung des Kaufvertrags.
4.2 Wird die Kaufware an den Verbraucher geliefert, legt der Verkäufer die Lieferfrist nur mit Zustimmung des Verbrauchers fest oder ändert sie.
4.3 Eventuelle Lieferungen erfolgen Ex Works (Incoterm 2020).
4.4 Die Kaufware wird stets auf Risiko und Gefahr des Käufers transportiert, der sie auf eigene Verantwortung in Empfang nimmt, wobei der Käufer verpflichtet ist, das Gewicht, die Menge und den Zustand der Kaufware zu überprüfen.
4.5 Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 11 AVV bezüglich der gesetzlichen Garantie für den Verbraucher bei Nichtübereinstimmung muss jede Beschwerde bezüglich der Nichtkonformität und/oder sichtbarer Mängel und/oder der Qualität der Kaufware innerhalb von 3 (drei) Tagen nach Erhalt (und/oder gegebenenfalls Installation) der Kaufware eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist werden keine Reklamationen mehr berücksichtigt. Damit die Reklamation zulässig ist, muss sie vom Käufer begründet und per Einschreiben mitgeteilt werden (mit Kopie per E-Mail an info@marketbase.be), und die Beanstandungen müssen auch aus dem Lieferschein hervorgehen, der zum Zeitpunkt der Lieferung vom Kunden unterzeichnet werden muss. Begründete Reklamationen können nur zum Ersatz oder zur Rückerstattung der Kaufsumme durch den Verkäufer führen, unter Ausschluss jeglicher Haftung oder Entschädigung jeglicher Art.
Artikel 5 Elektronische Rechnungsstellung
5.1 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, seine Rechnungen und Übersichten elektronisch an den Käufer zu übermitteln.
5.2 Im Falle einer Nichtverfügbarkeit oder Störung der elektronischen Rechnungsstellungsanwendung behält sich der Verkäufer jedoch das Recht vor, Rechnungen oder Abrechnungen in Papierform an den Käufer zu übermitteln. Unter diesen Umständen ersetzen die Papierrechnungen und -abrechnungen die elektronischen Rechnungen und Abrechnungen und sind für sich allein ausreichend.
Artikel 6 Preise und Bezahlung
6.1 Sofern nicht anders vereinbart, sind die Preise des Verkäufers Nettopreise ohne Mehrwertsteuer und ohne Rabatt.
6.2 Wird die Kaufware an den Verbraucher verkauft, sind die Preise des Verkäufers inklusive Mehrwertsteuer.
6.3 Vorbehaltlich einer besonderen schriftlichen Vereinbarung, in der ausdrücklich das Gegenteil vereinbart wird, sind alle Rechnungen des Verkäufers ohne Abzug an seinem Firmensitz und spätestens am Fälligkeitsdatum der Rechnung zu bezahlen. Die Rechnung gilt erst dann als bezahlt, wenn der Betrag auf dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben wurde.
6.4 Die Rechnungen des Verkäufers sind vom Käufer immer zu bezahlen, auch wenn dieser über eine feststehende und fällige Forderung gegenüber dem Verkäufer verfügt. Eine Verrechnung ist daher ausgeschlossen, sofern keine besondere schriftliche Vereinbarung vorliegt. Der Käufer verpflichtet sich außerdem, nicht ernsthaft bestrittene Rechnungen oder Rechnungsbeträge nicht einzubehalten.
6.5 Selbst wenn einem Käufer aufgrund einer besonderen schriftlichen Vereinbarung eine Zahlungsfrist eingeräumt wird, führt die Nichtzahlung einer einzigen Rechnung zum Fälligkeitstermin von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung zur Fälligkeit aller unbezahlten Rechnungen.
6.6 Bei Nichtzahlung der Rechnungen zum Fälligkeitstermin werden die geschuldeten Beträge von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung um eine pauschale und nicht reduzierbare Entschädigung in Höhe von 15 (fünfzehn) % aller noch ausstehenden Beträge, mindestens jedoch 125 (einhundertfünfundzwanzig) Euro, erhöht. Darüber hinaus werden die unbezahlten Rechnungen von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung Verzugszinsen gemäß Artikel 5 des Gesetzes vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (
) nach sich ziehen.
6.7 Jede Beschwerde über die Erstellung oder Berechnung einer Rechnung muss innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen ab Rechnungsdatum per Einschreiben eingereicht werden, andernfalls gilt die Rechnung als vom Käufer akzeptiert.
6.8 Bei Nichteinhaltung einer seiner vertraglichen Verpflichtungen durch den Käufer, darunter die fristgerechte Bezahlung der Rechnungen, behält sich der Verkäufer das Recht vor, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, darunter die Aussetzung laufender Lieferungen und Bestellungen.
6.9 Der Verkäufer kann jederzeit – auch nach der Insolvenz des Käufers oder der Versammlung der Gläubiger des Käufers oder nach dem Antrag auf oder der Zulassung des Käufers zum Vorteil einer gerichtlichen Reorganisation – jede bestehende oder zukünftige Forderung aus welchem Grund auch immer mit jedem Betrag verrechnen, der dem Käufer aus welchem Grund auch immer geschuldet wird.
6.10 Jede Änderung der rechtlichen oder finanziellen Situation des Käufers muss dem Verkäufer schriftlich mitgeteilt werden, der die Möglichkeit hat, auf Wunsch laufende Bestellungen zu stornieren, Bestellungen abzulehnen, Garantien zu verlangen oder die Zahlungsbedingungen und -fristen zu ändern.
6.11 Vorbehaltlich besonderer gesetzlicher Bestimmungen und zur Sicherung der Rückzahlung aller Beträge, die der Käufer dem Verkäufer aufgrund aller gegenwärtigen und/oder zukünftigen Forderungen, gleich welcher Art, schulden würde, verpfändet der Käufer zugunsten des Verkäufers: alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen gegenüber Dritten, aus welchem Grund auch immer, wie Handelsforderungen und andere Forderungen gegenüber Kunden, Vergütungen für Leistungen und Dienstleistungen, Forderungen aus Erträgen aus beweglichen oder unbeweglichen Gütern, Schadensersatzforderungen, Renten, Versicherungsleistungen, Sozialversicherungsleistungen oder Forderungen gegenüber Behörden im Rahmen der Steuergesetzgebung. Der Käufer verpflichtet sich, auf einfache Aufforderung des Verkäufers alle Informationen und Unterlagen im Zusammenhang mit diesen Forderungen zur Verfügung zu stellen.
Artikel 7 Eigentumsvorbehaltsklausel
7.1 Der Verkäufer behält sich das vollständige Eigentum an der verkauften Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenkosten vor. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufsumme durch den Käufer Eigentum des Verkäufers und gilt als in Kommission gegeben. Der Käufer trägt jedoch das Risiko für Schäden, die diese Ware aus irgendeinem Grund erleiden oder verursachen könnte. Bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufware kann der Käufer ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers in keiner Weise über die Kaufware verfügen. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer unverzüglich per E-Mail, bestätigt durch ein Einschreiben, über jede Pfändung zu informieren, die ein Dritter an der gelieferten Kaufware vornehmen könnte.
7.2 Die Nichtzahlung zu einem beliebigen Fälligkeitstermin kann die Rückforderung der Kaufware durch den Verkäufer auf Kosten des Käufers nach sich ziehen.
7.3 Verkauft der Käufer unbezahlte Kaufwaren weiter, behält sich der Verkäufer ebenfalls das Recht vor, den Preis für den Weiterverkauf der Kaufwaren vom Käufer zu verlangen. Der Eigentumsvorbehalt wird dann auf den Weiterverkaufspreis übertragen.
7.4 Die Tatsache, dass sich die Kaufware nicht mehr physisch im Besitz des Käufers befindet, hat keinen Einfluss auf das Bestehen des Eigentumsvorbehalts des Verkäufers.
7.5 Die Tatsache, dass die Kaufsache durch Einarbeitung unbeweglich geworden ist, hat keinen Einfluss auf das Bestehen des Eigentumsvorbehalts des Verkäufers, sofern eine Eintragung im Grundbuch erfolgt ist.
7.6 Übersteigt der Wert der zurückgeforderten Kaufsache den Betrag der Forderung, zahlt der Verkäufer den Restbetrag an den Käufer zurück.
7.7 Wird die Kaufsache an einen Verbraucher verkauft, gilt die Annahme der vorliegenden AGB als Zustimmung zur Möglichkeit des Eigentumsvorbehalts durch den Verkäufer.
Artikel 8 Auflösung
Der Verkäufer kann den mit dem Käufer abgeschlossenen Kaufvertrag von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention ohne Schadenersatzpflicht auflösen, und zwar in folgenden Fällen: (i) Zahlungsausfall des Käufers; (ii) Konkurs des Käufers; (iii) Liquidation oder Einstellung der Geschäftstätigkeit des Käufers; (iv) gerichtliche Umstrukturierung; oder (v) Pfändung zu Lasten des Käufers.
Artikel 9 Risikoübertragung
9.1 Alle Risiken, einschließlich Fällen höherer Gewalt und Zufällen, sowie die Aufbewahrung gehen auf den Käufer über, sobald die Kaufsache die Räumlichkeiten des Verkäufers verlässt.
9.2 Der Käufer verpflichtet sich daher, bei einer renommierten Versicherungsgesellschaft einen Versicherungsvertrag abzuschließen, der die Risiken von Verlust, Diebstahl oder Zerstörung der Kaufware abdeckt. Der Verkäufer kann jederzeit eine unterzeichnete Kopie dieses Vertrags verlangen.
Artikel 10 Garantien und Haftungen
10.1 Die Garantie für die Kaufware ist diejenige, die vom Hersteller oder den Herstellern der Kaufware gewährt wird, unter Ausschluss jeder anderen Garantie. Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 11 AVV bezüglich der gesetzlichen Garantie für den Verbraucher bei Nichtübereinstimmung kann der Käufer nur dann einen Anspruch auf Gewährleistung geltend machen, wenn er über den Kaufbeleg für die Kaufware verfügt und wenn die vom Hersteller oder Produzenten dem Verkäufer für diese Kaufware gewährte Garantie noch gültig ist.
10.2 Der Verkäufer haftet in keinem Fall für indirekte Schäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Umsatzverluste, Einkommensverluste, Produktionsbeschränkungen, Kundenverluste, Beschwerden und eventuelle Schadensersatzansprüche usw.). Die Haftung des Verkäufers ist in jedem Fall und unabhängig von der Art des Schadens stets auf den Preis der verkauften Kaufsache beschränkt. Die vom Verkäufer erteilten Ratschläge sind unverbindlich und begründen keine Haftung.
Artikel 11 Mangelnde Übereinstimmung beim Verkauf an Verbraucher
11.1 Der Verkäufer haftet gegenüber dem Verbraucher für jede Vertragswidrigkeit, die bei der Lieferung der Kaufsache besteht und innerhalb einer Frist von 2 (zwei) Jahren ab der vorgenannten Lieferung auftritt. Die vorgenannte Frist wird für den Zeitraum ausgesetzt, der für die Reparatur oder den Ersatz der Kaufsache erforderlich ist.
11.2 Der Verbraucher informiert den Verkäufer spätestens 2 (zwei) Monate nach dem Tag, an dem er den Mangel festgestellt hat, über die Vertragswidrigkeit und legt einen ausreichenden Nachweis vor, der die Vertragswidrigkeit belegt. Informiert der Verbraucher den Verkäufer nicht innerhalb dieser Frist, so gilt die Gewährleistung als verwirkt. Alle Beschwerden müssen per Einschreiben (mit Kopie per E-Mail an info@marketbase.be) eingereicht werden.
11.3 Der Verbraucher kann nach Ablauf eines Jahres ab dem Tag, an dem er die Vertragswidrigkeit festgestellt hat, keine Ansprüche mehr gegen den Verkäufer geltend machen.
11.4 Die Vertragswidrigkeit gilt nicht als gegeben, wenn der Verbraucher den Mangel kannte oder vernünftigerweise hätte kennen müssen oder wenn die Vertragswidrigkeit auf dem vom Verbraucher gelieferten Material beruht.
11.5 Die Nichtübereinstimmung aufgrund einer fehlerhaften Installation der Kaufsache wird mit einer Nichtübereinstimmung der Kaufsache gleichgesetzt, wenn die Installation Teil des Kaufvertrags über die Kaufsache ist und vom Verkäufer durchgeführt wurde, es sei denn, die Kaufsache wird vom Verbraucher installiert und die fehlerhafte Installation durch den Verbraucher ist nicht auf einen Fehler in der Montageanleitung zurückzuführen.
11.6 Kann die Vertragswidrigkeit dem Verkäufer zugerechnet werden, hat der Verbraucher Anspruch auf eine kostenlose Nachbesserung oder einen kostenlosen Ersatz der Kaufsache, es sei denn, dies wäre unmöglich oder unverhältnismäßig.
11.7 Die Reparatur oder der Ersatz gilt als unverhältnismäßig, wenn die Kosten für den Verkäufer angesichts des Wertes, den die Kaufsache ohne die Vertragswidrigkeit hätte, der Schwere der Vertragswidrigkeit und der Frage, ob eine alternative Form der Abhilfe konkret möglich ist, ohne den Verbraucher ernsthaft zu belasten, unangemessen wären.
11.8 Ist der Verkäufer der Ansicht, dass eine Reparatur oder ein Ersatz unmöglich ist, hat der Verbraucher ausnahmsweise Anspruch auf eine angemessene Preisminderung oder die Auflösung des Kaufvertrags. Der Verbraucher hat jedoch kein Recht auf Auflösung des Vertrags, wenn die Vertragswidrigkeit nur von geringer Bedeutung ist. Der Verkäufer mindert die eventuelle Rückzahlung an den Verbraucher unter Berücksichtigung der Nutzung, die der Verbraucher seit der Lieferung der Kaufsache davon gemacht hat.
11.9 Der Verkäufer kann Kosten für die Reparatur in Rechnung stellen, wenn der Schaden durch die Nutzung der Kaufsache durch den Verbraucher nach dem Zeitpunkt, zu dem er die Nichtübereinstimmung festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, verschlimmert wurde.
11.10 Die Bestimmungen bezüglich der Gewährleistung für versteckte Mängel der Kaufsache gelten nach Ablauf der Frist von 2 (zwei) Jahren.
Artikel 12 Rücknahmen – Reparaturen
Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 11 AVV hinsichtlich der gesetzlichen Gewährleistung für den Verbraucher bei Nichtübereinstimmung werden die verkauften Waren weder zurückgenommen noch umgetauscht. Rücknahmen sind nur in Ausnahmefällen nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers möglich und beziehen sich ausschließlich auf Waren in neuwertigem Zustand, in ihrer Originalverpackung und in einwandfreiem Zustand. Sie unterliegen einem Preisnachlass von mindestens 20 (zwanzig) %. Reparaturen von Waren werden zum fairen Preis durchgeführt. Um die Garantie unter den vom Hersteller oder Produzenten festgelegten Bedingungen in Anspruch nehmen zu können, muss der Garantieschein der defekten Ware beigefügt werden. Die Kosten für die Arbeitsstunden und die Transportkosten hin und zurück gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers.
Artikel 13 Schutz der Privatsphäre
Der Verkäufer fungiert als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung. Er hält sich strikt an die Europäische Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten („DSGVO“ oder „AVG“). Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer seine personenbezogenen Daten für kommerzielle Zwecke, insbesondere im Rahmen der Verwaltung, Finanzierung und Einziehung von Forderungen des Verkäufers sowie für Marketing- und Werbezwecke, erhebt und verarbeitet. Diese Daten können sowohl vom Verkäufer als auch von anderen verbundenen Unternehmen oder deren Subunternehmern verwendet werden, die jederzeit angemessene Garantien im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten bieten, und zwar zum Zwecke der kommerziellen Akquise, Analyse und Forschung, der Gewährleistung von Produkten sowie der Wartung und Verwaltung der Website des Verkäufers. Die Daten werden während der gesamten Dauer der Geschäftsbeziehung und gegebenenfalls auch danach gespeichert, damit der Verkäufer seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen kann. Der Käufer hat das Recht auf Zugang, Berichtigung und Löschung seiner Daten sowie das Recht, der Verarbeitung seiner Daten aus legitimen Gründen zu widersprechen. Der Käufer hat außerdem das Recht, sich kostenlos und ohne Angabe von Gründen der Verwendung seiner Daten für Direktmarketingzwecke zu widersetzen. Um diese Rechte auszuüben, muss der Käufer einen unterschriebenen und datierten Antrag zusammen mit einer Kopie der Vorder- und Rückseite seines Personalausweises oder des Personalausweises eines gesetzlichen Vertreters an den Sitz des Verkäufers senden. Der Käufer erklärt außerdem, die Datenschutzerklärung des Verkäufers zur Kenntnis genommen zu haben, die auf dessen Website eingesehen werden kann.
Artikel 14 Geistiges Eigentum
Alle grafischen Elemente, Marken, Zeichnungen, Modelle, Beschreibungen, Logos und Ähnliches, die auf der Ware, in Handbüchern und Gebrauchsanweisungen erscheinen, sind das ausschließliche Eigentum der Produzenten, Hersteller oder des Verkäufers. Sie werden nicht übertragen und dürfen vom Käufer oder anderen Dritten nicht verwendet, verwertet, wiedergegeben, reproduziert oder angepasst werden.
Artikel 15 Übertragung
Der Käufer darf weder den Kaufvertrag noch Rechte und Pflichten, die ihm aus Transaktionen mit dem Verkäufer entstanden sind, ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers abtreten oder übertragen.
Artikel 16 Anwendbares Recht und zuständige Gerichte
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegen belgischem Recht. Im Falle von Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte von Hasselt, Abteilung Tongeren, zuständig.